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Qualitätsmanagement im folgenden Geltungs-bereich DIN EN ISO 9001 :2008 ....mehr
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
gültig ab 01.01.2008
Diese AGB gelten für alle vertraglichen Beziehungen mit unseren Kunden. Abweichungen von ihnen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber widersprechen wir hiermit ausdrücklich.Angebote und PreiseUnsere Angebote sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer. Ändern sich nach erteiltem Auftrag die Kostenfaktoren unvorhersehbar, dann sind wir bei Kaufleuten sofort, bei Nichtkaufleuten bei Lieferung später als 4 Monaten nach Auftragserteilung berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Wurde aufgrund eines Teilabschlusses (z.B. Jahresauftrag) oder einer uns genannten Menge einen Mengennachlaß vereinbart und beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit ohne unsere Zustimmung vorzeitig oder übergibt uns die genannte Menge nicht zur Bearbeitung, dann sind wir zur Nachberechnung des gewährten Preisnachlasses berechtigt. Wir sind berechtigt uns erteilte Aufträge bei Dritten ausführen zu lassen. Bestellungen: Bestellungen nehmen wir durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung an. Der Besteller kann seine angemessene Frist für die Annahme seiner Bestellung setzen. Bis zu deren Ablauf ist an seine Bestellung gebunden. Einkaufsbedingungen des Bestellers binden uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Die Kreditwürdigkeit des Bestellers wird vorausgesetzt. Entstehen berechtigte Zweifel, so können wir Sicherheitsleistungen, Vorauszahlungen bzw. Barzahlung der Restforderung verlangen. Kommt der Besteller dem nicht binnen angemessener Frist nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten.
Der Inhalt des Vertrages wird in erster Linie durch unsere Bestätigung, subsidär durch unser Angebot bestimmt. Liefertermine: Wir bemühen uns um pünktliche Lieferung. Lieferzeiten gelten jedoch nicht als Fixtermin, sondern werden nur annähernd vereinbart. Eine Leistung ist erst dann als verspätet anzusehen, wenn die vereinbarte Lieferzeit um mehr als 3 Wochen überschritten wird. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse und Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, verliert die angegebene Lieferzeit ihre Verbindlichkeit. Derartige Ereignisse stellen insbesondere dar: höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Transportverzug, verspätete Anlieferung von Materialien. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die pünktliche Erfüllung aller fälligen Verpflichtungen des Bestellers voraus. Der Besteller ist erst dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir nicht vor Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist liefern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Lieferung gilt mit der Übergabe an die Bahn, die Post, den Frachtführer oder der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Besteller als bewirkt. Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder aus Gründen, die beim Besteller liegen, so geht damit die Gefahr auf ihn über die entstehenden Kosten zu tragen sowie den Kaufpreis zu zahlen, als sei geliefert worden.Für die gelieferte Ware besteht der erweiterte Eigentumsvorbehalt und ist vertraglich bei Unterschriftsleistung durch den Besteller anerkannt.
Versand- und Transportkosten für spezielle Lieferung durch uns oder Dritte, werden nach Aufwand berechnet. Wenn vereinbart war, dass wir die Ware kostenlos transportieren und der Auftraggeber die Ware transportiert oder transportieren lässt, werden von uns keine Transportkosten erstattet. Das Risiko für Transporte, die wir für Dritte ausführen, liegt in jedem Fall beim Auftraggeber. Für Transporte werden wir von Fall zu Fall eine Transportsicherung abschließen. Transportschäden: Transportschäden sind sofort nach Eingang der Sendung, unter Heranziehung von zwei neutralen Zeugen, aufzunehmen und dem Anlieferer (Bahn, Post, Spediteur) schriftlich anzuzeigen. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten: Das Eigentum an der Lieferung verbleibt uns, bis alle Ansprüche, die wir gegen den Besteller haben oder die später gegen ihn entstehen, erfüllt sind. Der Besteller ist verpflichtet, alle Gegenstände in ordentlichem Zustand zu erhalten und für Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser-, Explosionsgefahr, Maschinen uns sonstige Schäden zu versichern. Zu unserer Sicherung gelten alle Ansprüche an die Versicherungsgesellschaft als an uns abgetreten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf über die Gegenstände ohne unsere schriftliche Genehmigung, also z.B. nicht verkauft, verpachtet, verliehen oder verpfändet werden. Verfügt der Besteller entgegen dieser Verpflichtung, so gehen alle seine Ansprüche gegen Dritten automatisch auf uns über. Wird ein Gegenstand gepfändet, beschlagnahmt oder in andere Weise durch Dritte belegt, so hat uns der Besteller unverzüglich unter Vorlage der entsprechenden Urkunde (z.B. Pfändungsprotokoll) unter „Einschreiben“ zu benachrichtigen. Die Interventionskosten gehen zu seinen Lasten. Erfolgt eine Finanzierung des Kaufpreises, so tritt der Besteller zur Sicherung unserer sämtlichen Ansprüche gegen ihn schon jetzt sein Anwartschaftsrecht auf Übertragung des Eigentums gegen das Finanzierungsinstitut an uns ab. Er darf den Liefergegenstand benutzen und für uns verwahren, ohne unsere Genehmigung jedoch nicht an einem anderen Standort, als den ursprünglich vorgesehenen, verbringen.
Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart, binnen 20 Tagen (Zahlungsziel) nach Rechnungsdatum per Überweisung, in bar oder spesenfreiem Scheck zu leisten. Wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Zahlung mit der Begleichung von anderen Forderungen nicht in Verzug ist, wird Skonto 2% bei Zahlung von 10 Tagen nach Rechnungsdatum oder bis zu dem auf der Rechnung genannten Termin gewährt. Wenn der Auftraggeber das Zahlungsziel überschreitet, werden sofort alle Rechnungen zur Zahlung fällig. Verzugszinsen werden anhand des aktuellen Basiszinssatzes berechnet zuzüglich von Mahngebühren entsprechend der Verzugstage. Zahlungseingänge verbuchen wir der Reihe nach mit unseren Rechnungen. Hinweise, wonach eine Zahlung für eine bestimmt Rechnung geleistet wird, sind für uns verbindlich. Mit Gegenansprüchen, die von uns nicht anerkannt sind, kann der Auftraggeber nicht aufrechnen, es sei denn, daß über die Gegenanforderung rechtskräftig zu Gunsten des Auftraggebers entschieden worden ist. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht.Unser erweiterter Eigentumsvorbehalt besteht bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung durch den Besteller bzw. Auftraggeber.
Für Mängel der Lieferung leisten wir Gewähr auf die Dauer von 12 Monaten (im kaufmännischen Verkehr bei Mehrschichtbetrieb auf die Dauer übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Nichtbeachtung der entsprechenden technischen Anleitungen des Lieferers, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unsere Verschulden zurückzuführen sind. Die Gewähr wird in der Weise geleistet, daß diejenigen Teile, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Konstruktion, schlechter Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird, nach unserer Wahl ausgebessert oder ersetzt werden. Alle weiteren Absprüche des Bestellers (z.B. auf Minderung des Kaufpreises, auf Wandlung oder Aufhebung des Vertrages, auf Schadensersatz, wegen politischer Vertragsverletzung, auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluß) sind ausgeschlossen. Das Recht des Bestellers auf Wandlung oder Minderung bleibt für den Fall erhalten, daß unsere Versuche, die schadhaften Teile auszubessern, fehlschlagen. Ein solches Fehlschlagen liegt erst dann vor, wenn die Ausbesserung von uns 3-mal erfolglos versucht wurde.
Ist dem Kunden eine Garantiezeit eingeräumt worden, so gelten hierfür die nachstehenden Bedingungen: Schäden, für die nach Satz 2 des vorstehenden Absatzes keine Gewähr übernommen wird, sind auch von der Garantiezusage ausgeschlossen. Der Einritt eines Garantiefalles muß uns unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Unsere Garantieverpflichtung beschränkt sich darauf, daß wir nach unserer Wahl die schadhaften Teile auszubessern oder zu ersetzen haben. Weitgehende Ansprüche können aus einer Garantiezusage nicht hergeleitet werden.
Im Falle unvorhergesehener Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörung, Arbeiterausstand, Aussperrung, verspätete Anlieferung von Material, Nichtlieferung durch vorgesehenen Lieferanten, Währungsverfall), sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unser Unternehmen oder das Unternehmen des Lieferers erheblich einwirken, und für den Fall sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Besteller Schadensersatzansprüche hat.
Der Besteller ermächtigt uns, Auskünfte über sein Unternehmen und die beteiligten Personen, sowohl über Kreditinstitute einzuholen. Wenn eine Finanzierung geplant ist, dürfen wir diese Auskünfte an die betreffenden Kreditinstitute weitergeben.Sonstiges: Wir haften nicht für schuldhaftes Verhalten von gesetzlichen Vertretern, Handelsvertretern und Arbeitnehmern, soweit es nicht vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln entspringt. Dies gilt auch für Ansprüche aus Verhandlungen und Beratungen vor, bei und nach Vertragsabschluß und für Ansprüche gegen uns sind nicht tragbar. Mit der Annahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Bedingungen auch für die Zukunft als anerkannt. Erfüllungsort ist Nordhausen. Unter den Voraussetzungen des § 38 der Zivilprozeßordnung gilt für alle Klagen- auch für Wechsel und Scheckklagen sowie für Klagen aus unerlaubter Handlung- der Gerichtsstand Nordhausen als vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, so bleiben der Vertrag und die übrigen Bestimmungen ungültig. Auf abweichende Bestimmungen kann sich der Besteller nur berufen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu fordern, wenn:a) der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus diesem oder einem vorausgegangenen Auftrag trotz Mahnung nicht oder nur teilweise erfüllt hat.b) Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers begründen, oder wenn sich die Vermögenslage des Auftraggebers nach Vertragsabschluß verschlechtert. Unser Rücktritt begründet für den Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen uns. Wenn uns nach der Übergabe von der Ware der Bearbeitungsauftrag entzogen oder nicht erteilt wird, sind wir berechtigt, unseren Aufwand z.B. für Dispositionen, Laden, Lagern, Materialerfassung, Transport u.a. in Rechnung zu stellen.
Für diese Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die für den Sitz des Betriebes in Nordhausen zuständigen Gerichte. Sollte von dem Vorstehenden etwas unwirksam oder nichtig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Ausführungen nicht.
Geschäftsführer: Werner Kindling
Sitz und Gerichtsstand: Nordhausen, Eingetragen Amtsgericht Jena: HRB 40 26 53,
USt–ID-Nr.: 160122311 www.palettenbau.de
Bankverbindungen:
Kreissparkasse Nordhausen, Konto - Nr. 30014269, Bankleitzahl: 82054052
Commerzbank Nordhausen, Konto – Nr. 604644500, Bankleitzahl: 82040000
IBAN: DE 28 8205 4052 0030 0142 69BIC: HELADEF1NOR